Schulpflege
Die Primarschulpflege ist primär auf der strategischen Ebene tätig. Sie ist nur sekundär mit operativen Aufgaben betraut. Diese liegen mehrheitlich in den Händen der Schule. Die Schulpflege trägt als Gesamtbehörde die Oberverantwortung für die ordentliche Erfüllung sämtlicher Aufgaben. Sie befasst sich mit den mittel- bis langfristigen Entwicklungen, setzt Ziele und fasst Grundsatzentscheide.
Die Schulpflege besteht aus 5 Mitgliedern und wird jeweils für eine 4-jährige Amtsdauer gewählt. Die Schulpflege teilt - nebst dem Präsidium - ihre Aufgaben.
Das Organisationsstatut regelt im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung un der Gemeindeordnung die Aufgaben der Schulpflege und weiter beteiligten Personen. Die Ressortaufgaben werden darin erläutert. Im Anhang zum Organsationsstatut werden die Entscheidungskompetenzen der einzelnen Ebenen und Personen geklärt. Wie die Schulpflege ihre Geschäfte führt und das Zusammenwirken aller an der Schule Beteiligten reglelt, wird im Geschäftsreglement beschrieben.
Die Schulpflege hat sich für die Amtsperiode 2026 - 2030 an der ordentlichen Schulpflege-Sitzung vom 01.07.26 konstituiert --> Konstituierung Schulpflege 2026-30.